In einer Mietwohnung waren Feuchtigkeitserscheinungen an der Außenwand zum Balkon aufgetreten. Insbesondre zeigten sich über der Balkontür
Putzabplatzungen,
Rissbildungen,
Fleckenbildungen,
Verfärbungen,
Ränderbildungen und
Farbabplatzungen.
Auch die obere Deckenwandkante der Wand zum Balkon war von Feuchtigkeitsschäden betroffen.
Es handelte sich um solche Feuchtigkeitserscheinungen, wie sie typischerweise durch flüssiges Wasser entstehen. Insbesondere die Ränderbildungen und braunen Flecken zeigten, dass an den betroffenen Stellen Wasser von der Außenseite her in die Wand- und Deckenkonstruktion eingedrungen ist und zu den Schäden geführt hatte.
Im Rahmen eines Ortstermins stellte ich fest, dass der Balkon der darüber liegenden Wohnung über eine außenliegende Dachrinne aus Metall entwässert wurde. Diese Dachrinne ragte an der westlichen und an der östlichen Balkonseite in den Außenputz des Wärmedämm-Verbundsystems hinein. Der Außenputz war stumpf an die Dachrinne angeschlossen. Eine Entkopplung zwischen der Entwässerungsrinne und dem Putzsystem lag aber nicht vor.
Dachrinnen aus Metall weisen temperaturbedingte Längenänderungen auf. Diese Längenänderungen führten dazu, dass am Anschluss der Dachrinne an den Außenputz Bewegungen entstanden. Aufgrund dieser thermisch bedingten Bewegungen kam es am Anschluss zwischen Putz und Entwässerungsrinne zu Putzablösungen, wodurch dort Risse und offene Spalte entstanden.
Beim Ortstermin habe ich sowohl am östlichen als auch am westlichen Rinnenanschluss rings um die Rinne herum offene Spalte festgestellt. Durch diese offenen Spalte konnte Wasser in das Wärmedämm-Verbundsystem hinein gelangen kann.
Von dort aus war es möglich, dass das Wasser auch in den darunter liegenden Deckensturz der von den Feuchtigkeitsschäden betroffenen Wohnung in den dort eingebauten Rollladenkasten gelangte. Hierdurch ergab sich eine Durchfeuchtung der oberen Deckenwandkante der Außenwand dieser Wohnung zum Balkon.
Gemäß der im Februar 2018 erschienenen Richtlinie „Metallanschlüsse an Putz, Außenwärmedämmung und Wärmedämm-Verbundsysteme“ wäre es erforderlich gewesen, die Entwässerungsrinne vom Außenputz zu trennen. Im vorliegenden Fall fehlte jedoch eine solche Entkopplung zwischen der Entwässerungsrinne und dem Außenputz. Es lag somit eine bauliche Ursache der Feuchtigkeitsschäden vor.
Bei der Untersuchung des Balkons zeigte sich zusätzlich, dass an den dreidimensionalen Anschlüssen der Abdichtung an die Unterkanten der Führungsschienen des Rollladens jeweils ein offener Bereich vorlag. Dies bedeutet, dass an diesen beiden Stellen eine Undichtigkeit bestand.
Hier konnte ebenfalls Wasser in die Baukonstruktion bzw. in das Wärmedämm-Verbundsystem eindringen und zu den Feuchtigkeitsschäden beitragen.
Als dritte Ursache war zu erkennen, dass am östlichen Randanschluss des Balkons die Abdichtung bündig mit der Außenkante der Balkonplatte endete und dort am Fassadenübergang frei zu sehen war.
An dieser Stelle konnte die Abdichtung mit einer Schieblehre unterfahren werden. Dies bedeutet, dass hier kein dichter Abschluss der Balkonabdichtung an der Balkonplatte vorhanden war. Insbesondere wies dort das Rinneneinlaufblech eine Lücke auf. Hier konnte Wasser die Abdichtung von Wasser unterlaufen werden.
In der Summe haben drei Ursachen gemeinsam zu den Feuchtigkeitsschäden beigetragen:
Ursache 1: Putzanschluss an die Entwässerungsrinne
Es lag kein fachgerechter Anschluss des Außenputzes an die Entwässerungsrinne des Balkons oberhalb der betroffenen Wohnung vor. Aufgrund thermisch bedingter Längenänderungen der metallischen Entwässerungsrinne waren am Putzanschluss der Entwässerungsrinne umlaufende Spaltbildungen entstanden. Durch diese Spalte konnte Wasser in die Baukonstruktion eindringen. Es fehlte eine Entkopplung zwischen der Entwässerungsrinne des Balkons und dem Außenputz.
Ursache 2: Türanschluss der Balkonabdichtung
An den dreidimensionalen Anschlüssen der Balkonabdichtung an die Unterkanten der Führungsschienen des Rollladens der Balkontür lagen jeweils offene Bereiche vor. An diesen beiden Stellen bestand eine Undichtigkeit der Balkonabdichtung.
Ursache 3: Balkonabdichtung am Balkonrand
Am Randanschluss des Balkons über der betroffenen Wohnung war die Abdichtung bündig mit der Außenkante der Balkonplatte hergestellt worden. Hier lag am Übergang zur Fassade kein dichter Abschluss der Balkonabdichtung an den Rand der Balkonplatte vor und die Abdichtung konnte von Wasser unterlaufen werden.
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