An einem Schrägdach auf einem Kirchengebäude war eine Blecheindeckung aus Titanzinkblech ausgeführt worden.
Nach mehreren Jahren stellte man fest, dass das Blechdach aus Titanzink Undichtheiten aufwies.
Weiter zeigte sich, dass an der Traufe aufgrund der Undichtheiten an dem Blechdach Wasser herauslief. Da der Ortstermin bei Temperaturen unterhalb 0°C stattfand, hatten sich an den Sparren Eiszapfen gebildet.
Aus diesem Grunde wurde ich mit der Untersuchung der Schadensursache beauftragt.
Bei einem Ortstermin habe ich an insgesamt drei Bereichen den Dachaufbau zur Untersuchung geöffnet. Hierbei stellte ich folgende Schichtenfolge fest (von oben nach unten):
· Blecheindeckung
· Strukturierte Trennlage
· OSB-Platte
· Wärmedämmung mit beidseitiger Aluminiumfolie
· Bitumen-Unterdeckbahn
· Holzschalung
· Sparren
Weiter stellte ich fest, dass in der Ebene der Blecheindeckung ein Gefälle zwischen
6,8 ° und 9,2 °
vorlag.
Gemäß den zum Bauzeitpunkt geltenden Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk aus dem Jahr 2003 sind in Abhängigkeit vom Dachgefälle folgende Ausbildungen der Quernähte möglich:
Dachneigung | Art der Quernähte |
≥ 25 ° | Einfacher Querfalz |
≥ 10 ° | Querfalz mit durchlaufendem Zusatzfalz |
≥ 7 ° | Doppelter Querfalz |
< 7 ° | Wasserdichte Ausführung |
Die vorliegende Dachfläche wies Querfalze mit durchlaufenden Zusatzfalzen auf. Eine solche Falzausführung erfordert ein Dachgefälle von
mindestens 10 °.
Im vorliegenden Fall betrug das geplante Dachgefälle 8 ° und das gemessenen Dachgefälle
6,8 ° bis 9,2 °.
Dies bedeutet, dass bei dem vorliegenden Dachgefälle eine Quernaht aus einem Querfalz mit durchlaufendem Zusatzfalz nicht zulässig ist.
Aufgrund der Unterschreitung des Mindestwertes des Dachgefälles muss deshalb im Bereich der Querfalze mit Wasserunterläufigkeiten der Blecheindeckung gerechnet werden. Hier lag eine ungeeignete und deshalb fehlerhafte Ausbildung der Quernähte vor. Bei der Herstellung der Quernähte wurden die Anforderungen nach den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks nicht eingehalten, so dass die Regeln der Technik nicht eingehalten worden waren.
Im vorliegenden Fall wäre es bei der betroffenen Dachfläche entsprechend den Fachregeln notwendig gewesen, die Quernähte in Form von doppelten Querfalzen auszuführen. Hierdurch hätte eine hohe Sicherheit gegen Wasserunterläufigkeit an den Quernähten erreicht werden können.
Zusammenfassende Stellungnahme:
Die Quernähte des untersuchten Daches waren als Querfalze mit durchlaufenden Zusatzfalzen hergestellt worden. Für solche Quernähte ist ein Mindestgefälle des Daches von
10 °
erforderlich. Im vorliegenden Fall beträgt des Dachgefälle zwischen
7 ° und 9 ° (gerundet).
Für dieses Dachgefälle sind Querfalze mit durchlaufenden Zusatzfalzen als Quernähte nicht zulässig. Hier lag eine Abweichung von den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks und somit ein Ausführungsfehler vor.
Aufgrund der fehlerhaften Quernahtausbildung muss bei Schlagregen und entsprechendem Winddruck mit Wasserunterläufigkeiten im Bereich der Quernähte und dadurch mit Korrosionserscheinungen von der Blechunterseite her gerechnet werden.
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