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Bautechnische Beweissicherungen

Bei der Durchführung einer Baumaßnahme kann nicht ausgeschlossen werden, dass an der benachbarten Bebauung Schäden entstehen können.

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Vor Beginn einer neuen Baumaßnahme, sollte deshalb eine vorsorgliche Bautechnische Beweissicherung gemäß DIN 4123 (Beweissicherungsverfahren) der Bestandsbebauung durchgeführt werden.

Eine solche bautechnische Beweissicherung umfasst die sachverständige Erfassung und objektive Dokumentation des baulichen Zustands der Bestandsbebauung unmittelbar vor der geplanten Neu- oder Umbaumaßnahme.

Als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und als öffentlich bestellter Sachverständiger stehe ich Ihnen in Baden-Württemberg sowie in meiner Zweigstelle in Niedersachsen gerne zur Verfügung.

 

Die Beweissicherung beschränkt sich dabei nicht nur auf die äußere Gebäudehülle eines Einfamilienhauses, sondern wird über den ganzen Einflussbereich der Neubaumaßnahme auf die betroffene Bebauung durchgeführt.

Das sind beispielsweise

  • Gebäude aller Art, wie Wohn- oder Bürogebäude,

  • Ingenieurbauwerke, wie Brücken oder Tunnel,

  • Verkehrsanlagen,

  • Straßen,

  • Gehwege und Freiflächen oder auch

  • Gartenzäune oder gepflanzte Hecken.

 

Die Beweissicherung dient dazu, den aktuellen Bauzustand der im Einflussbereich befindlichen Bebauung „vor Beginn einer Baumaßnahme“ zu sichern, zu dokumentieren und gegebenenfalls sachverständig zu beurteilen.

Durch eine professionelle Beweissicherung kann aufgrund dieser Schadensdokumentation in eindeutiger Weise zwischen bereits vorhandenen Altschäden und baubedingt entstandenen neuen Schäden unterschieden werden.

Die bautechnische Beweissicherung schützt dabei den Bauherrn nachhaltig vor eventuellen Schadenersatzforderungen geschädigter Bewohner.

Gerechtfertigte Schadenersatzansprüche geschädigter Anlieger der Bebauung im Einflussbereich der Baumaßnahme können aber aufgrund der Dokumentation der bautechnischen Beweissicherung geltend gemacht und durchgesetzt werden.

Meine Leistungen umfassen:

  • Bautechnische Beweissicherung gemäß DIN 4123

  • Sachverständige Beurteilung des IST- Zustandes von Bauwerken

  • Veränderungsfeststellungen im Fall von neuen Schäden

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