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Begleitung von Immobilienprojekten vor Ablauf der Gewährleistungsfristen

In der Regel laufen nach 4 Jahren (VOB-B) oder 5 Jahren (BGB) die Gewährleistungsfristen von neu erstellen Gebäuden ab.

Danach sind die Ansprüche an die Handwerker etwas nachzubessern meist verjährt und nur noch unter großen Schwierigkeiten durchzusetzen.

Nach der Fertigstellung glänzt alles frisch und neu, aber im Laufe der Nutzung treten dann erste Schwachpunkte oder Schäden auf. Erfahrungsgemäß handelt es sich dabei oft um mindere Ausführungsqualität oder nicht fachgerechte Ausführung. Unter Zeit- und Kostendruck leidet häufig die Qualität oder es werden notwendige Leistungen vergessen oder schlampig ausgeführt. Solche Dinge zeigen sich leider meist erst nach einigen Jahren. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Immobilienobjekt vor Ablauf der Gewährleistung systematisch überprüft wird.

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Begleitung von Immobilienprojekten vor Ablauf der Gewährleistungsfristen.

Als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und als öffentlich bestellter Sachverständiger kann ich Sie bei Gewährleistungsbegehungen gerne unterstützen.

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