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  • AutorenbildDieter Pregizer

Fensterbänke brauchen Gefälle

An einem Neubau wurde vom Bauherrn ein geringes Gefälle der Steinfensterbänke bemängelt.

Bei der Untersuchung des Gefälles der Fensterbänke zeigte sich, dass ein Gefälle von 2,0 % bis 2,8 % vorlag. Ähnliche oder auch geringere Gefällewerte lagen generell an der Wohnanlage vor.


Das Gefälle der Fensterbänke aus Naturstein war zu gering.
Das Gefälle der Fensterbänke aus Naturstein war zu gering.

Auszug aus BIV-Merkblatt 6.04 Außenfensterbänke aus Naturwerkstein.

Das Gefälle der Fensterbänke aus Naturstein war zu gering.
Das Gefälle der Fensterbänke aus Naturstein war zu gering.

Beurteilung:

Gemäß dem vom Verband für Dämmsysteme Putz und Mörtel herausgegebenen Merkblatt „Ausbildung von Details mit Profilen und Fugendichtungsbändern bei Außenputz und Wärmedämm-Verbundsystemen“ müssen Fensterbänke aus Naturstein ein Gefälle von mindestens 4 % aufweisen (Abbildung 2).


Auszug aus dem Merkblatt „Ausbildung von Details mit Profilen und Fugendichtungsbändern bei Außenputz und Wärmedämm-Verbundsystemen“.
Auszug aus dem Merkblatt „Ausbildung von Details mit Profilen und Fugendichtungsbändern bei Außenputz und Wärmedämm-Verbundsystemen“.

Auch vom Bundesverband Deutscher Steinmetze wird im BIV-Merkblatt 6.04 Außenfensterbänke aus Naturwerkstein, vorgegeben, dass das Gefälle von Fensterbänken aus Natursteinen mindestens 4 % betragen soll. Hierbei handelt es sich um den Regelfall, von dem nur dann abgewichen werden darf, wenn zwingende bauliche Gegebenheiten ein anderes Maß notwendig machen. Solche zwingende bauliche Gegebenheiten bestehen im vorliegenden Fall jedoch nicht, so dass der Gefällewert von 4 % als Mindestwert angesetzt werden muss.

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