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  • AutorenbildDieter Pregizer

Fehlerhafte Sockelabdichtung

Vorliegende Feuchteschäden

In einer Wohnung waren innenseitig an den Außenwänden im Sockelbereich Feuchtigkeitserscheinungen in Form von Schimmelpilzbildungen und Ränderbildungen aufgetreten.

Feuchtigkeitsschäden am Sockelbereich der Außenwand
Feuchtigkeitsschäden am Sockelbereich der Außenwand

Untersuchungen vor Ort

Daraufhin habe ich vom Gelände aus die Fassade der betroffenen Wohnung sowie den Geländeanschluss der Außenwand untersucht. Hierbei zeigte sich, dass der Außenputz einen zeitgemäßen Zustand ohne Risse, Abplatzungen oder Putzschäden aufwies, welche den Witterungsschutz hätten beeinträchtigen können.

Am Sockelanschluss war eine Blechverwahrung angebracht, die eine Wärmedämmung sowie die dahinter liegende Abdichtung überdeckte.


Am Sockelanschluss war eine Blechverwahrung angebracht, die eine Wärmedämmung sowie die dahinter liegende Abdichtung überdeckte
Am Sockel war ein Blech angebracht, welches eine Wärmedämmung sowie die Abdichtung überdeckte

Bei der Untersuchung des Übergangsbereichs zwischen der Blechverwahrung und dem Außenputz zeigte sich, dass dort das Außenwandmauerwerk frei lag. Hier war weder eine Abdichtung noch ein Außenputz vorhanden.

Zwischen Putz und Blechverwahrung lag das Mauerwerk frei.
Zwischen Putz und Blechverwahrung lag das Mauerwerk frei.

An diesem Bereich fehlte streifenweise ein Witterungsschutz, so dass dort Wasser in die Außenwand eindringen kann.

Weiter habe ich auch den Anschluss der Terrasse an die Terrassentür untersucht. Es zeigte sich, dass am Anschluss der Terrassentür an die Leibungen die Abdichtung nicht an das Türprofil angeschlossen war. An dieser Stelle kann Wasser in die Wandkonstruktion eindringen.

Am Anschluss des Türrahmens an die Leibung war die Abdichtung nicht angeschlossen, so dass dort Wasser eindringen konnte.
Am Anschluss des Türrahmens an die Leibung war die Abdichtung nicht angeschlossen, so dass dort Wasser eindringen konnte.

Außerdem hatte sich die Abdichtung vom rechten Leibungsbereich abgelöst und konnte dort durch Niederschlagswasser hinterlaufen werden. Eine mechanische Befestigung der Abdichtung an der Oberkante, wie es nach den Fachregeln notwendig gewesen wäre, lag ebenfalls nicht vor. Hier wies die Abdichtung auch nur einen Aufkantungshöhe von 5 cm auf, so dass die gemäß den technischen Regel erforderliche Aufkantungshöhe der Abdichtung von mindestens 15 cm nicht vorlag.

Bei der Untersuchung des Sockelanschlusses auch in anderen Bereichen zeigte sich, dass dort das Mauerwerk ebenfalls nicht abgedichtet war.

Der freiliegende Sockelbereich war nicht abgedichtet.
Der freiliegende Sockelbereich war nicht abgedichtet.

Beurteilung

Im Zuge meiner Untersuchungen der Sockelanschlüsse der Außenwände stellte ich fest, dass die Abdichtungsanschlüsse des Sockels Mängel aufwiesen. Insbesondere lagen folgende Mängel an der Abdichtung vor:

  • Der streifgenförmige Bereich zwischen der Oberkante der Blechverwahrung und der Unterkante des Außenputzes war nicht abgedichtet. Hier lag das Außenwandmauerwerk ungeschützt frei, so dass dort Niederschlagswasser in die Wandkonstruktion eindringen kann.

  • An den Leibungsanschlüssen der Terrassentür war die Abdichtungsaufkantung nicht mechanisch befestigt worden, so dass sich die Abdichtung abwölbte und durch Niederschlagswasser hinterlaufen werden konnte.

  • Außerdem war die Abdichtung an den Leibungen der Terrassentür nicht ausreichend weit hochgeführt worden. Die Mindesthochführung von 15 cm über die Oberkante des Terrassenbelags wurde nicht erreicht.

  • ·An den Leibungsanschlüssen der Terrassentür war die Abdichtung nicht an den Türrahmen angeschlossen, so dass dort nach innen Wasser eindringen konnte.

Zusammenfassend zeigte sich, dass die Abdichtung des Sockelbereichs der Außenwände nicht nach den Fachregeln der Abdichtungstechnik hergestellt worden war und dort Mängel aufwies. Dies führte dazu, dass am Außenwandsockel und insbesondere auch an den Anschlüssen der Terrassentüren Wasser in die Wandkonstruktion eindringen und zu Feuchtigkeitsschäden führen konnte.


Sanierungsmaßnahmen

Zur Verhinderung von Wassereintritten über den Sockelanschluss der Außenwand der betroffenen Wohnung muss die Sockelabdichtung der Außenwand nachgebessert werden. Hierzu sind folgende prinzipiellen Maßnahmen notwendig:

  1. Freilegen des Geländes im Anschluss an den Außenwandsockel mit Hilfe eines Minibaggers.

  2. Herstellung einer neuen Abdichtung im Sockelbereich, welche an die bestehende Abdichtung des Untergeschosses anschließt und bis 15 cm über die Oberkante des Geländes hochgeführt wird. Die Oberkante der Abdichtung muss mit einer mechanischen Befestigung gesichert werden. Weiterhin muss die Abdichtung fachgerecht und dicht an die Terrassentüren angeschlossen werden. Die Abdichtung muss alle freiliegenden Wandbereiche vollständig abdecken.

  3. Anbringen einer Entwässerungsrinne vor den Terrassentürelementen, welche das dort anfallende Regenwasser schnell und sicher abführt.

  4. Wiederanbringen einer Wärmedämmung im Bereich der Deckenstirnseite.

  5. Sicherung der Sockelabdichtung sowie der Wärmedämmung im Sockelbereich mit einer Blechverwahrung.

Alle Maßnahmen müssen geplant sowie von einer Fachfirma ausgeführt werden.

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