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AutorenbildDieter Pregizer

Bautechnische Beweissicherung

Aktualisiert: 13. Juni

Bei der Durchführung einer Baumaßnahme kann nicht ausgeschlossen werden, dass an der benachbarten Bebauung Schäden entstehen können. Insbesondere durch Erschütterungen, Bauverkehr oder mechanische Belastungen können Schäden an den angrenzenden Gebäuden entstehen.

Hierunter fallen beispielsweise

  • Wohngebäude

  • Bürogebäude,

  • Ingenieurbauwerke, wie Brücken oder Tunnel,

  • Verkehrsanlagen,

  • Straßen,

  • Gehwege

  • Freiflächen

  • Gartenzäune

  • Hecken.

Die Beweissicherung dient dazu, vor dem Beginn der Baumaßnahme den aktuellen Bauzustand der Bebauung festzustellen, die sich im Einflussbereich Baumaßnahme befindet. der Zustand muss dokumentiert und gegebenenfalls auch sachverständig beurteilt werden. Hierunter können auch das Anbringen von Gipsmarken an Rissen, Messung des Feuchtigkeitszustandes und gegebenenfalls auch das Einmessen von Gebäudeteilen fallen.


Durch eine professionelle Beweissicherung kann aufgrund dieser Schadensdokumentation in eindeutiger Weise zwischen bereits vorhandenen Altschäden und baubedingt entstandenen neuen Schäden oder Bauwerksbewegungen unterschieden werden.

Die bautechnische Beweissicherung schützt dabei den Bauherrn nachhaltig vor eventuellen Schadenersatzforderungen geschädigter Bewohner.

Andererseits können aber auch gerechtfertigte Schadenersatzansprüche geschädigter Anlieger der Bebauung im Einflussbereich der Baumaßnahme geltend gemacht und durchgesetzt werden. Als Basis dient hierzu die Dokumentation in der bautechnischen Beweissicherung.

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