Bautechnische Beweissicherung

Aktualisiert: 13. Juni 2024
Bei der Durchführung einer Baumaßnahme kann nicht ausgeschlossen werden, dass an der benachbarten Bebauung Schäden entstehen können. Insbesondere durch Erschütterungen, Bauverkehr oder mechanische Belastungen können Schäden an den angrenzenden Gebäuden entstehen.
Fachwerkfassade mit Schäden Fachwerkfassade mit Schäden Schäden am Fensterbereich Fassade mit Putzschäden
Hierunter fallen beispielsweise
Wohngebäude
Bürogebäude,
Ingenieurbauwerke, wie Brücken oder Tunnel,
Verkehrsanlagen,
Straßen,
Gehwege
Freiflächen
Gartenzäune
Hecken.
Die Beweissicherung dient dazu, vor dem Beginn der Baumaßnahme den aktuellen Bauzustand der Bebauung festzustellen, die sich im Einflussbereich Baumaßnahme befindet. der Zustand muss dokumentiert und gegebenenfalls auch sachverständig beurteilt werden. Hierunter können auch das Anbringen von Gipsmarken an Rissen, Messung des Feuchtigkeitszustandes und gegebenenfalls auch das Einmessen von Gebäudeteilen fallen.
Feuchteschaden vom Flachdach Bewehrung im Beton sichtbar Putzabplatzungan am Sockel Ablösung des Oberputzes
Durch eine professionelle Beweissicherung kann aufgrund dieser Schadensdokumentation in eindeutiger Weise zwischen bereits vorhandenen Altschäden und baubedingt entstandenen neuen Schäden oder Bauwerksbewegungen unterschieden werden.
Die bautechnische Beweissicherung schützt dabei den Bauherrn nachhaltig vor eventuellen Schadenersatzforderungen geschädigter Bewohner.
Andererseits können aber auch gerechtfertigte Schadenersatzansprüche geschädigter Anlieger der Bebauung im Einflussbereich der Baumaßnahme geltend gemacht und durchgesetzt werden. Als Basis dient hierzu die Dokumentation in der bautechnischen Beweissicherung.



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