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  • AutorenbildDieter Pregizer

Wasserschaden durch Grundwassereintritte in einen Keller

Im Rahmen meiner Reihe über Bauschäden beschreibe ich in unregelmäßigen Abständen Fälle aus der Praxis. Im heutigen Fall geht es um Grundwassereintritte in die Keller mehrerer Wohnhäuser.


An der Kellerwand stieg die Feuchtigkeit vom Sockel her nach oben
An der Kellerwand stieg die Feuchtigkeit vom Sockel her nach oben.

Situation:


Im Bereich einer Flussaue waren mehrere Doppelhaushälften mit Keller erstellt worden. Es war bekannt, dass im Bereich der Grundstücke zumindest zeitweise mit Grundwasser und teilweise sogar mit Hochwasser zu rechnen ist. Auf die Herstellung eines Kellers als weiße Wanne mit wasserundurchlässigem Beton wurde jedoch verzichtet. Stattdessen wurden die Kelleraußenwände in Mauerwerk erstellt und als Abdichtung der Außenwände war eine Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung in Kombination mit einer wasserundurchlässigen Bodenplatte verwendet worden.


Einige Monate nach Bezug der Gebäude traten in nahezu allen Räumen der Kellergeschosse Feuchtigkeitsschäden in den Wandsockelbereichen auf.

An den Wandinnenseiten lagen Feuchteschäden vor
An den Wandinnenseiten lagen Feuchteschäden vor.
An den Wandinnenseiten lagen Feuchteschäden vor
An den Wandinnenseiten lagen Feuchteschäden vor.
An den Kellerwänden stieg die Feuchtigkeit nach oben
An den Kellerwänden stieg die Feuchtigkeit nach oben.

Befunde:


Bei der Untersuchung der Gebäude zeigte sich, dass an den Wandsockeln der Keller der Außenwände sowie teilweise auch an den Innenwänden folgende Feuchtigkeitserscheinungen vorlagen:


- Verfärbungen,

- Schimmelpilzbildungen,

- Fleckenbildungen,

- Ränderbildungen,

- Ausblühungen,

- Putz- und Anstrichabplatzungen.


Beurteilung:


Bei der Sichtung der Planungsunterlagen zeigte sich, dass die verwendete kunststoffmodifizierten Dickbeschichtungen für den Lastfall drückendes Wasser keine Zulassung besaß und somit nicht geeignet war.


Da es sich bei einer Abdichtung mit kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung beim Lastfall drückendes Wasser um eine Abdichtung außerhalb der zum Bauzeitpunkt geltenden DIN 18195 handelt, hätte hierfür zwingend die Eignung der Abdichtung, zum Beispiel durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, nachgewiesen werden müssen.


Zur weiteren Untersuchung habe ich an einer Stelle die Außenwand bis zur Bodenplatte zur Untersuchung freilegen lassen.

Zur Untersuchung der Abdichtung wurde der Geländeanschluss aufgegraben
Zur Untersuchung der Abdichtung wurde der Geländeanschluss aufgegraben.

Anschließend ergaben meine Untersuchungen, dass folgende Verarbeitungsfehler vorlagen:


  • Die kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung erfüllte weder die Anforderung an die erforderliche Mindestschichtdicke, noch an den zulässigen Maximalwert der Schichtdicke.

  • Die Verstärkungslage der Abdichtung war fehlerhaft eingebaut worden war.

  • Die Verstärkungslage war nicht fachgerecht in die Abdichtung eingebunden


Im Sockelbereich hatten sich die Abdichtungsschichten getrennt
Im Sockelbereich hatten sich die Abdichtungsschichten getrennt.

Die bituminöse Abdichtung wies lokale Schwachstellen auf.
Die bituminöse Abdichtung wies lokale Schwachstellen auf.

Die Verstärkungslage war nicht fachgerecht in die Abdichtung eingebunden
Die Verstärkungslage war nicht fachgerecht in die Abdichtung eingebunden.

Die Abdichtungsschichten hatten sich voneinander getrennt
Die Abdichtungsschichten hatten sich voneinander getrennt.

Im Bereich der Innenkante konnte die Abdichtung auf der gesamten Höhe mit der Hand ca. 1 cm bis ca. 2 cm eingedrückt werden. Dieser Befund zeigte, dass die Abdichtung an der Innenkante nicht am Untergrund haftete.


Die Abdichtungsschichten hatten sich voneinander gelöst. Zwischen der unteren Lage der Abdichtung und der Verstärkungseinlage sowie zwischen der Verstärkungseinlage und der oberen Abdichtungsschicht waren jeweils Ablösungen vorhanden.


Zusammenfassend zeigte sich somit, dass einerseits keine fachgerechte Planung der Kellerabdichtung vorlag und andererseits auch die kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung eine Vielzahl an handwerklichen Ausführungsfehlern aufwies.


Folgerungen für die Praxis:


Abdichtungen von Gebäuden in Grundwasserbereichen stellen sehr sensible Bauweisen dar, welche im Schadensfall umfangreiche und teure Instandsetzungen notwendig machen.

Aus diesem Grunde müssen solche Abdichtungen zwingend detailliert geplant und durch eine Fachfirma ausgeführt werden.


Außerdem ist es auch notwendig, dass diese Arbeiten während der Ausführungsphase überwacht werden.


Sofern eine Abdichtungsmaßnahme außerhalb der heute geltenden DIN 18533, Abdichtung von erdberührten Bauteilen, gewählt wird, muss für die geplante Bauweise immer ein Prüfzeugnis vorgelegt werden, welches die Eignung nachweist.

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