Folge 2: Fassadenanschluss an Fensterbänke mit Hilfe von Fugendichtstoff
Befund:
An einem Wohngebäude war der Außenputz an einem Wärmedämm-Verbundsystem mit Hilfe eines Fugendichtstoffes an die Aufkantung einer Fensterbank angeschlossen worden. Da der Außenputz nur wenige Millimeter dünn war, konnte keine fachgerechte Flankenhaftung des Fugendichtstoffes bewirkt werden. Es hatte sich auch bereits offene Spalte an den Fugenflanken gebildet. Hierdurch konnte kein dichter Anschluss zwischen dem Wärmedämm-Verbundsystem und der Fensterbankaufkantung erzielt werden.
Beurteilung:
Der vorliegende Anschluss des Wärmedämm-Verbundsystem mit Fugendichtstoff an das Bordprofil der Fensterbank war ungeeignet. Hier kann Wasser an den offenen Spalten hinter bzw. unter die Fensterbank gelangen und Feuchtigkeitsschäden an der Fassade hervorrufen.
Sanierung:
Die vorliegenden Anschlüsse des Wärmedämm-Verbundsystems müssen abgeändert werden. Das Wärmedämm-Verbundsystem muss mit Hilfe eines Fugendichtbandes an die Bordprofile angeschlossen werden.
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