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  • AutorenbildDieter Pregizer

Flachdachmängel, Teil 3


Flachdächer müssen sorgfältig geplant und gewartet werden
Flachdächer müssen sorgfältig geplant und gewartet werden

Ursachen von Flachdachschäden


Wassereintritte an Flachdächern sind vielfach Ursache von teuren Feuchtigkeitsschäden in Gebäuden. Die Ursachen hierfür können zum Beispiel in

  • Fehler bei der Planung,

  • Fehler bei der Ausführung,

  • Beschädigungen durch die Nutzung oder in

  • Alterungsvorgängen der Abdichtung

begründet sein. Das eindringende Wasser kann die Baukonstruktion schädigen sowie Schim­melpilzbildungen hervorrufen.


Undichte Flachdächer können gravierende und teure Schäden hervorrufen
Undichte Flachdächer können gravierende und teure Schäden hervorrufen


Regelmäßige Wartung


Sehr wichtig ist bei Flachdächern, dass sie regelmäßig gewartet werden. Hierzu gehört, dass die Dächer in festgelegten zeitlichen Abständen begangen werden und augenscheinlich auf Veränderungen untersucht werden. Durch eine regelmäßige Wartung kann Undichtheiten vor­gebeugt werden. Zur Wartung zählen unter anderem folgende Arbeiten:

  • Sichtkontrolle der Abdichtungsbahnen, soweit sie zugänglich sind, auf Beschädigungen und Alterung. Wenn Beschädigungen erkannt werden, dann muss eine Instandsetzung erfolgen.

  • Überprüfung der Abdichtungsanschlüsse an Dachränder, Türen, Aufkantungen und Durchdringungen.

  • Entfernung von Verschmutzungen und Fremdköpern.

  • Entfernung von Bewuchs auf nicht begrünten Flachdächern, da die Wurzeln der Pflanzen die Abdichtung schädigen könne,

  • Überprüfung und gegebenenfalls Reinigung der Dachabläufe und Notabläufe.


Eine regelmäßige Wartung von Flachdächern dient der Vorbeugung und dem Werterhalt
Eine regelmäßige Wartung von Flachdächern dient der Vorbeugung und dem Werterhalt

Instandsetzung der Abdichtung


Flachdächer werden in der überwiegenden Zahl mit Abdichtungen aus Bitumen- oder Kunst­stoffbahnen hergestellt. Jede Abdichtungsart hat ihre spezifischen Besonderheiten und sollte nur von einer Fachfirma aufgebracht werden. Im einzelnen sind die Anforderungen bei der Abdichtung eines Flachdachs in der „Fachregel für Dächer mit Abdichtungen – Flachdach­richtlinien” sowie in DIN 18531, Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen (nicht genutzte und genutzte Dächer), beschrieben.

Zur Instandsetzung von Flachdächern kann bei bituminösen Abdichtungen eine zusätzliche Lage Abdichtungsbahnen aufgeklebt oder aufgeschweißt werden.


Für Instandsetzungen kann eine neue Abdichtungslage aufgebracht werden
Für Instandsetzungen kann eine neue Abdichtungslage aufgebracht werden

Bei Kunststoffbahnen wird eine neue Lage Abdichtungsbahnen ohne Verklebung aufgebracht. Die Befestigung kann entweder mechanisch am Untergrund erfolgen durch entsprechende Dü­bel oder durch Aufbringen einer Beschwerung aus einer Kiesschüttung oder aus Gehwegplat­ten.


Eine weitere Möglichkeit Flachdachabdichtungen zu sanieren besteht darin, eine Abdichtung aus einem Flüssigkunststoff aufzubringen. Diese Möglichkeit wird insbesondere bei Dachanschlüssen eingesetzt, da der Flüssigkunststoff gut an unregelmäßige Anschlusssituationen angepasst werden kann. Hierbei muss im Einzelfall immer geprüft werden, ob die bestehende Abdichtung und der jeweilige Flüssigkunststoff miteinander verträglich sind.


Bei der Dachsanierung muss auch überprüft werden, ob eine ausreichende Sicherung der Ab­dichtung gegen Abheben durch Windsog vorliegt. Gegebenenfalls müssen zusätzliche Maß­nahmen ergriffen werden. Im Regelfall muss hierüber ein Nachweis erfolgen.


Verbesserung des Wärmeschutzes


Im Zuge der Sanierung einer Flachdachabdichtung sollte immer geprüft werden, ob sinnvol­lerweise auch der Wärmeschutz des Daches verbessert wird. Hierzu eignen sich spezielle Wär­medämmstoffe, die auf der Oberseite der Abdichtung aufgebracht und mit einer Beschwerung, zum Beispiel einer Kiesschicht, versehen werden. Die eingesetzten Wärmedämmstoffe müssen eine Zulassung für diesen speziellen Anwendungsfall besitzen. Diese Bauweise wird auch „Umkehrdach” genannt, da die Wärmedämmung nicht unter der Abdichtung verlegt wird, son­dern umgekehrt auf der Oberseite der Abdichtung.


Flachdächer müssen sorgfältig geplant werden
Flachdächer müssen sorgfältig geplant werden

Es kann jedoch auch ein konventioneller neuer Dachaufbau mit Wärmedämmung und neuer Abdichtung auf der Oberseite des bestehenden Flachdachaufbaus aufgebracht werden.

Bei Einbau einer zusätzlichen Wärmedämmung muss beachtet werden, dass alle Anschlüsse, Dachabläufe und sonstige Details ebenfalls um das Höhenmaß der Wärmedämmung höher gesetzt werden müssen.

Außerdem müssen beim Einbau einer neuer Wärmedämmung auch die Anforderungen der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung beachtet werden.


Bei einer neuen Dachdämmung muss die Energieeinsparverordnung beachtet werden
Bei einer neuen Dachdämmung muss die Energieeinsparverordnung beachtet werden

Gefälle


Sollte das Flachdach kein Gefälle aufweisen, dann kann auf der alten Abdichtung eine Gefälle-Wärmedämmung mit einem Gefälle von mindestens 2 % zu den Abläufen installiert werden. Auf diese Wärmedämmung muss dann eine komplette neue Abdichtung aufgebracht werden. Im Regelfall ist es dann jedoch auch erforderlich alle Anschlüsse und Durchdringungen an diese neue Gefällesituation anzupassen.


Dachflächen sollten ein Mindestgefälle von 2 Prozent aufweisen
Dachflächen sollten ein Mindestgefälle von 2 Prozent aufweisen

Prinzipiell ist es auch möglich, sogenannte Null-Grad-Dächer auszubilden. Hierbei müssen jedoch sehr hochwertige Dachbahnen verwendet werden.


Details


Von besonderer Bedeutung bei der Instandsetzung eines Flachdachs ist die konstruktiv richtige Ausbildung der Details. Erfahrungsgemäß werden hierbei die meisten Fehler gemacht.


Dachränder


An Attiken oder Dachrändern muss die Abdichtung mindestens 10 cm über die Oberkante des Belags hochgeführt werden. Zum Belag zählen hierbei zum Beispiel Kiesschüttungen, Schutz­bahnen, Gehwegplatten oder auch Begrünungen. Die Abdichtung muss über die Aufkantung des Dachrandes hinweg nach außen geführt und mechanisch befestigt werden.

Dachränder erhalten üblicherweise eine Abdeckung, die meist aus einer Blechverwahrung be­steht. Die Abdeckung muss ein deutliches Gefälle nach innen aufweisen, damit das anfallende Niederschlagswasser zur Dachfläche abläuft und nicht die Fassade verschmutzt.

Hochgeführte Abdichtungsbahnen, die der Witterung ausgesetzt sind, müssen einen Witte­rungsschutz erhalten. Hierfür kommt bei Bitumenbahnen beispielsweise eine Abstreuung infrage.


Dachränder müssen geplant werden
Dachränder müssen geplant werden


Wandanschlüsse


Bei Anschlüssen der Abdichtung an Wände muss die Abdichtung mindestens 15 cm über die Oberfläche des Belags hochgeführt werden. Das obere Ende der Abdichtung muss mechanisch befestigt werden, zum Beispiel mit einer Klemmschiene, und gegen Hinterlaufen durch Regenwasser geschützt werden. Üblicherweise werden die Abdich­tungen an den Hochführungen zusätzlich mit einer Blechverwahrung versehen.


Dachdurchdringungen


Als Dachdurchdringungen werden unter anderem Dachabläufe, Entlüftungsrohre, Antennen­maste, Stützen oder Verankerungen bezeichnet. Anschlüsse von Dachabdichtungen an solche Durchdringungen lassen sich mit Klebe- oder Klemmflansche oder mit Dichtungsmanschetten ausführen.

Häufig werden für solche Anschlussbereiche auch Abdichtungen aus Flüssigkunststoff verwendet, da diese Werkstoffe sehr flexibel an schwierige Geometrien angepasst werden können.


Dachdurchführungen müssen untereinander ausreichende Abstände haben
Dachdurchführungen müssen untereinander ausreichende Abstände haben

Anschlüsse an Terrassentüren


Entsprechend den Flachdachrichtlinien müssen Abdichtungen an Terrassentüren mindestens 15 cm über die Oberkante des Belags hochgeführt werden. Dieses Maß darf auf 5 cm reduziert werden, wenn im Bereich der Tür eine Entwässerungsmöglichkeit besteht, die eine dauerhafte und zügige Entwässerung im Türbereich sicherstellt. Hierzu ist zum Beispiel eine Rinne ge­eignet.


Oberlichter


Im Bereich der Oberlichter muss ebenfalls eine Hochführung der Abdichtung von mindestens 15 cm über die Belagsoberfläche sichergestellt werden.


An Oberlichtern muss die Abdichtung hochgeführt werden
An Oberlichtern muss die Abdichtung hochgeführt werden

Anschlüsse an Dachabläufe und Notabläufe


Dachabläufe können einteilig oder zweiteilig mit Aufstockelement eingebaut und somit der Höhe des Dachaufbaus angepasst werden. Der Anschluss der Abdichtung an den Dachablauf erfolgt mit einem Klebe- oder Klemmflansch.

Anschlüsse von Abdichtungen an Notabläufe werden gleichartig ausgeführt.


Anschlüsse an Dachabläufe müssen sorgfältig hergestellt werden
Anschlüsse an Dachabläufe müssen sorgfältig hergestellt werden

Tipps für langfristig dichte Flachdächer:


  • Regelmäßige Wartung durchführen. Im Zuge der Wartung müssen alle frei zugänglichen Abdichtungsbereiche untersucht werden.

  • Entfernung unerwünschten Bewuchses auf der Dachfläche.

  • Flachdächer mit einem Gefälle der Abdichtung von mindestens 2 % zu den Dachabläufen herstellen.

  • Bei Flachdächern ohne Gefälle müssen hochwertige Abdichtungsbahnen verwendet werden.

  • Abdichtung an Anschlüssen und Dachdurchdringungen ausreichend weit hochführen und regensicher verwahren.

  • Ausreichende Sicherung der Abdichtung gegen Abheben durch Windsog.

  • Einbau von Entwässerungsrinnen an Terrassentüren.

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