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  • AutorenbildDieter Pregizer

Flachdachmängel, Teil 4

Aktualisiert: 12. Nov. 2020

Das Flachdach eines älteren Gebäudes war 2015 durch Aufbringen einer neuen Abdichtung aus Kunststoffbahnen sowie Einbau von zusätzlichen Oberlichtern instandgesetzt worden.

Nach Fertigstellung der Flachdachsanierung traten innerhalb von drei Zeiträumen Wassereintritte durch das Flachdach nach innen in das Gebäude auf.

Aus diesem Grunde hat mich der Gebäudebesitzer mit der Untersuchung des Flachdachs beauftragt.


Festgestellte Mängel


Dachrandanschluss der Abdichtung:

Die Kunststoffabdichtung wies am Anschluss an die Dachränder, insbesondere im Eckbereich, Faltenbildungen auf.
Die Kunststoffabdichtung wies am Anschluss an die Dachränder, insbesondere im Eckbereich, Faltenbildungen auf.

Die Kunststoffabdichtung wies am Anschluss an die Dachränder, insbesondere im Eckbereich, Faltenbildungen auf. Hierbei handelte es sich nicht um eine fachgerechte Verarbeitung. Abdichtungsbahnen müssen generell faltenfrei verarbeitet werden.

Anschluss der Abdichtung an die Oberlichter:

Der Abdichtungsflicken war unterläufig durch Wasser.
Der Abdichtungsflicken war unterläufig durch Wasser.

Am Anschluss der Abdichtung aus Kunststoffbahnen an die Oberlichter im Wohnzimmer und in der Küche waren an mehreren Stellen Lücken in der Verschweißung der Abdichtungsüberlappungen vorhanden. Hierbei handelte es sich um lokale nicht fachgerechte Verschweißungsstellen der Abdichtung. An solchen Fehlstellen muss damit gerechnet werden, dass durchgängig offene Kanäle vorliegen, an denen Wasser in die Dachkonstruktion eindringen kann.


Anschluss der Abdichtung an die linienförmigen Entlüftungen der Dachfläche:

Die Abdichtung war am Lüfter nicht ausreichend weit hochgeführt worden.
Die Abdichtung war am Lüfter nicht ausreichend weit hochgeführt worden.

Auf der Dachfläche waren insgesamt 4 linienförmige Entlüftungsöffnungen des Daches vorhanden. An diesen Entlüftungsöffnungen war die Kunststoffabdichtung 6 cm über die Oberkante der Kiesschicht hochgeführt worden und endete dort.

An Abdichtungsanschlüssen muss die Flachdachabdichtung gemäß den Flachdachrichtlinien mindestens 15 cm über die Oberkante des Belags, also über die Kiesschicht, hochgeführt werden. Die vorliegende Aufkantungshöhe war zu gering. Hier liegt ein Ausführungsfehler vor.

Die Oberkante der Abdichtung war an den Entlüftungsöffnungen durch Nagelung befestigt. Nach den Flachdachrichtlinien ist es zwingend erforderlich, die Abdichtung an den oberen Enden von Aufkantungen mechanisch mit einer Klemmschiene gegen Abrutschen zu sichern. Die vorliegende Befestigung durch Nagelung ist nicht fachgerecht.

Dachabläufe:

Der Ablauf stand gegenüber der Abdichtung 2 cm hoch.
Der Ablauf stand gegenüber der Abdichtung 2 cm hoch.

Bei meinen Untersuchungen zeigte sich, dass in der Dachfläche insgesamt zwei Dachabläufe vorhanden waren. Beide Dachabläufe stellten jedoch bezogen auf die Abdichtungsebene Hochpunkte dar. An einem Dachablauf endete das Entwässerungsrohr 2 cm über der Oberkante der Dachfläche.

Die Ausbildung der Dachabläufe führte deshalb dazu, dass das anfallende Niederschlagswasser erst dann abgeführt werden konnte, wenn die Wasseranstauhöhe höher als die Oberkante der Dachabläufe lag. Es besteht somit keine fachgerechte Entwässerung des Flachdachs vor.


Die oben beschriebene Höhenlage der Abläufe führte außerdem dazu, dass nach Regenperioden großflächige Pfützenbildungen auf dem Dach verblieben. Solche großflächigen Pfützenbildungen sind nicht fachgerecht und bewirken insbesondere, dass ein deutlich höheres Risiko für Undichtigkeiten an der Abdichtung besteht und mit einer reduzierten Lebensdauer der Abdichtung gerechnet werden muss.


Weiterhin war zu erkennen, dass die Dachabläufe keine fachgerechten Kiesfänge aufwiesen.


Blechverwahrung des Dachrands:

Die Blechverwahrung des Dachrand war bereichsweise an der Dachseite nicht umgekantet.
Die Blechverwahrung des Dachrand war an der Dachseite nicht umgekantet.

Die Blechverwahrung des Dachrand war bereichsweise an der Dachseite nicht umgekantet. Dies führte dazu, dass die Blechränder scharfe Kanten und Ecken aufwiesen, an denen es zu einer Beschädigung der Dachabdichtung kommen kann.


Dampfbremse, Luftdichtheitsschicht:

Am Oberlichtanschluss fehlte eine Luftdichtheitsschicht.
Am Oberlichtanschluss fehlte eine Luftdichtheitsschicht.

Bei der Untersuchung der neuen Öffnungen in der Dachkonstruktion für die Oberlichter zeigte sich, dass dort in den Leibungen keine Dampfbremsfolie eingebaut worden war. Dies bedeutet, dass die Dachkonstruktion nicht dicht gegen Wasserdampftransporte von der Raumseite her in das Dach hinein ist. Hier liegt ein Mangel vor. Die ausführende Firma hätte die notwendige Diffusionsdichtheit herstellen müssen.


Weiterhin fehlte an den Leibungen eine Luftdichtheitsschicht, deren Funktion bei Flachdächern typischerweise durch eine Dampfbremse oder Dampfsperre übernommen wird. Dies führt dazu, dass mit Feuchtigkeitseintritten von innen in das Dach durch Konvektionsströmung gerechnet werden muss. Hier liegt ein Mangel vor. Die ausführende Firma hätte die notwendige Luftdichtheit herstellen müssen.


Für die Funktionsfähigkeit einer Dachkonstruktion ist es wichtig, dass eine zuverlässig funktionierende Luftdichtheitsschicht eingebaut wird, die man üblicherweise raumseitig der Wärmedämmung anordnet. Meist wird die Funktion der Luftdichtheitsschicht von der Dampfbremse oder Dampfsperre übernommen. In Dachkonstruktionen aus Holz werden hierfür überwiegend Kunststofffolien eingesetzt. In manchen Fällen werden die Funktionen der Dampfsperre und der Luftdichtung auch von unterschiedlichen Schichten erfüllt. - Bei Löchern oder Fehlstellen in der Luftdichtheitsschicht kann aufgrund von Luftdruckunterschieden am Gebäude warme und feuchte Luft aus dem Wohnbereich in die Dachkonstruktion eindringen. Hierbei muss in der Konstruktion mit Tauwasserbildung gerechnet werden. Tauwasserbildung durch Konvektion (Luftströmung) kann ein Vielfaches derjenigen Tauwassermenge betragen, welche durch Wasserdampfdiffusion maximal möglich ist. Dieses Tauwasser kann zu Durchfeuchtungen und zu Schimmelpilzbildungen in der Dachkonstruktion führen.


Es ist deshalb erforderlich, dass die Luftdichtheitsschicht im Bereich von Anschlüssen, Überlappungen und Durchdringungen luftdicht ausgebildet wird. Hierzu zählen insbesondere auch die Anschlüsse der Luftdichtheitsschicht im Bereich der neu hergestellten Dachöffnungen für die Oberlichter.


Außerdem können durch Luftundichtigkeiten unkontrollierte Wärmeverluste entstehen, welche zu einem erhöhten Wärmebedarf und zu unbehaglichen Luftzugerscheinungen führen können. Die Luftdichtheit von Flachdächern ist deshalb auch zur Verhinderung von Wärmeverlusten über die Außenflächen und zur Verhinderung von Schäden an der Konstruktion wichtig.


Prinzipiell ist es deshalb notwendig, dass die bauphysikalische Funktionsfähigkeit der vorliegenden Flachdachkonstruktion mit der neuen Flachdachabdichtung sowie den neuen Oberlichtern nachgewiesen wird. Hierauf hätte die beauftragte Fachfirma für Abdichtungen hinweisen müssen.

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