1. Abdichtung bei Badewannen ohne Duschmöglichkeit
Für häusliche Badezimmer unterscheidet die DIN 18534-1:2017-07, Abdichtung von Innenräumen, Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze, in die Wassereinwirkungsklassen
W0-I, gering,
W1-I, mäßig, und
W2-I, hoch.
Die Wassereinwirkungsklasse W0-I (gering) umfasst solche Flächen, bei denen eine „nicht häufige Einwirkung aus Spritzwasser“ besteht. Typischerweise handelt es sich bei Wohnungsbädern um Flächen oberhalb von Waschbecken.
Bei der Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßig) ist mit „häufiger Einwirkung aus Spritzwasser oder nicht häufiger Einwirkung aus Brauchwasser“ zurechnen. Anstauendes Wasser darf hierbei nicht auftreten. Beispiel hierfür sind Wandflächen über Badewannen und in Duschen in Bädern.
Mit der Wassereinwirkungsklasse W2-I (hoch) ist dann zu rechnen, wenn eine „häufige Einwirkung aus Spritzwasser und/oder Brauchwasser“ besteht. Solche Beanspruchungen treten beispielsweise bei Wandflächen von Duschen in Sportstätten/Gewerbestätten auf.
Bei der Badewanne ist unter der Voraussetzung, dass dort keine Duschgelegenheit vorliegt, mit der Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßig) zu rechnen. Nachfolgend habe ich hierzu ein Beispielbild dargestellt:
Im diesem Fall kann die Wandabdichtung beispielsweise mit einer Verbundabdichtung nach DIN 18534-3:2017-07, Abdichtung von Innenräumen Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-F), ausgeführt werden.
Auf eine zusätzliche Duschmöglichkeit im Bereich der Badewanne muss aber verzichtet werden, da ansonsten, im Bereich des Fensters mit Spritzwasser von innen her gerechnet werden muss. Bei Duschmöglichkeiten vor Fenstern handelt es sich nicht um eine fachgerechte Bauweise.
Beurteilung:
Im Badezimmer bei einer Badewanne ohne Duschmöglichkeit muss der Fußboden nach der Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßig) abgedichtet werden.
Die Wandbereiche um die Badewanne herum müssen ebenfalls nach der Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßig) abgedichtet werden.
Für die Hochführung der Abdichtung im Bereich der Badewanne gilt ein Mindestmaß von 20 cm über die Wasserentnahmestelle bzw. über die Höhe des zu erwartenden Spritzwasserbereiches. Für den vorliegenden Fall ist es zweckmäßig, die gesamte Wandhöhe von Oberkante der Badewanne bis zur Fensterbank abzudichten.
2. Abdichtung der Bereiche unter/hinter den Badewannen
Die Bereiche unter oder hinter den Badewannen müssen ebenfalls abgedichtet werden. Hierzu muss die Abdichtung entweder
unter der Badewanne hindurch geführt und an die Fußbodenabdichtung angeschlossen werden oder
die Badewanne muss mit Hilfe eines sogenannten Wannenrand-Dichtbandes oder Zargen an die Wandabdichtung angeschlossen werden.
Die Verfüllung der Fuge im Anschluss zwischen der Badewanne und den Wandfliesen mit Hilfe eines elastischen Fugendichtstoffes stellt keine Abdichtungsmaßnahme im Sinne der DIN 18534-1 dar. Solche Dichtstofffugen sind nur als zusätzliche Maßnahme geeignet.
Im IVD-Merkblatt Nr. 3-2, Ausgabe November 2014, „Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitär und Feuchträumen, Teil 2: Abdichtung von Wannen und Duschwannen in Verbindung mit flexiblen Zargenbändern / Wannenrand-Dichtbändern“, werden hierzu Beispiele dargestellt:
Bei der Verwendung von Wannenrand-Dichtbändern muss darauf geachtet werden, dass beim Austausch von alten bzw. nicht mehr funktionsfähigen Dichtstofffugen beim Herausschneiden des Dichtstoffs das Wannenrand-Dichtband nicht unbemerkt beschädigt wird. Hierzu ist es empfehlenswert, sogenannte schnittfeste Wannenrand-Dichtbänder einzusetzen.
Beurteilung:
Die Wandabdichtung muss entweder hinter bzw. unter der Badewanne hindurchgeführt und an die Fußbodenabdichtung angeschlossen werden oder die Badewanne muss mit Hilfe eines Wannenrand-Dichtbandes an die Wandabdichtung angeschlossen werden.
3. Badewanne mit Duschmöglichkeit
Beim Duschen in einer Badewanne mit Duschmöglichkeit ist der typische Stehplatz etwa in der Wannenmitte, also direkt vor dem Fensterelement. Dies würde bedeutet, dass beim Duschen sowohl das Fensterelement als auch die Fensterleibungen sowie die Fensterbank und die Fensterpaneele mit intensivem Spritzwasser belastet werden.
Sowohl Fensterelemente als auch innere Fensterbänke und Fensterpaneele sind jedoch auf eine solche Belastung durch Spritzwasser von einem Duschbereich nicht ausgelegt. Dies bedeutet, dass bei den Duschvorgängen damit gerechnet werden muss, dass Wasser in das Innere der Fensterbauteile sowie in die Fensterpaneele unterhalb der Fenster eindringt und dort zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbildungen führt.
Beurteilung:
Der Einbau einer Badewanne mit Duschmöglichkeit unmittelbar vor einem Fensterelement führt dazu, dass Spritzwasser auf/in das Fensterelement hinein gelangen und dort zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbildungen führen kann.
Duschbereiche in Badewannen vor Fensterelementen sind nicht
bauüblich,
sehr schadensträchtig und
entsprechen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Der Einbau einer solchen Duschmöglichkeit würde somit einen Planungsfehler darstellen. Aus diesem Grunde muss vor der Planung und dem Einbau einer Duschmöglichkeit in Badewannen unmittelbar vor einem Fenster explizit abgeraten werden.
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