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  • AutorenbildDieter Pregizer

Schäden an einem Bodenbelag aus Linoleum

Aktualisiert: 27. Apr. 2020

Vorliegende Situation


In den Zimmern eines Altenpflegeheims waren Schäden am Linoleumbelag aufgetreten, deren Ursachen unbekannt waren.

Bei meinen Untersuchungen an dem Bodenbelag zeigte sich, dass

  • Intensive Eindrücke und Verquetschungen an der Oberseite der Belagsschicht im Bereich der fußseitigen Rollen der Pflegbetten,

  • meistens geringere Verquetschungen an der Oberseite der Belagsschicht im Bereich der kopfseitigen Rollen.

aufgetreten waren.


Schäden an einem Bodenbelag aus Linoleum
Schäden durch Verwalkungen an einem Bodenbelag aus Linoleum
Eindrücke in einem Bodenbelag aus Linoleum
Eindrücke in einem Bodenbelag aus Linoleum

Weiter lagen

  • Eindrücke in der freien Fläche des Bodenbelags vor und es waren

  • fleckenartige Erscheinungen an der Oberseite des Linoleum-Bodenbelags

vorhanden.


Linoleumbodenbelag, Flecken durch Desinfektionsmittel
Linoleumbodenbelag, Flecken durch Desinfektionsmittel
Linoleumbodenbelag, Flecken durch Desinfektionsmittel

Teilweise waren zusätzlich

  • weißliche Schlierenbildungen

aufgetreten.


Das Gebäude war im Jahr 2004 fertig gestellt und der Bodenbelag im gleichen Jahr in Betrieb genommen.


Die ersten Schäden am Linoleum-Bodenbelag waren dann in der ersten Hälfte des Jahrs 2018 aufgetreten. Dies bedeutet, dass der Bodenbelag insgesamt ca. 14 Jahre seine Funktion erfüllt hatte und bis dahin keine Mängel aufgetreten waren. Innerhalb dieser Zeitspanne konnte er somit ohne eine Funktionsbeeinträchtigung genutzt werden.


Bei dem von mir durchgeführten Ortstermin waren am Bodenbelag weder


· Ablösungen oder Hohlstellen,

· Schäden an den Stößen bzw. Fugen noch

· Wasserunterwanderungen


sichtbar. Hinweise auf eine nicht fachgerechte oder gelöste Verklebung des Bodenbelags bestanden ebenfalls nicht.


Meine Befunde beim Ortstermin sowie die Tatsache, dass über einen Zeitraum von etwa 13 bis 14 Jahren keine Schäden am Bodenbelag entstanden waren, zeigen somit, dass ein fachgerecht verarbeiteter und fachgerecht verlegter Bodenbelag vorlag und der verarbeitete Linoleumwerkstoff für die vorliegende Nutzung geeignet war.

Ein verarbeitungsbedingter oder werkstoffbedingter Mangel kann aus diesem Grunde ausgeschlossen werden. Die aufgetretenen Schäden wurden weder durch die im Jahr 2004 erfolgte handwerkliche Verlegung des Bodenbelags noch durch einen Fehler am verwendeten Linoleumwerkstoff verursacht.


Händedesinfektion


Bei meinem Ortstermin stellte ich fest, dass auf dem Bodenbelag in den Zimmern helle Flecken vorlagen. Hierbei handelte es sich um Ablagerungen eines Händedesinfektionsmittels, welches vom Pflegepersonal im Zuge der Pflegemaßnahmen eingesetzt wird.

Die Ablagerungen konnten durch die Unterhaltsreinigungsmaßnahmen nicht entfernt werden.


Beim Ortstermin wurde mir eine Probe des verwendeten Desinfektionsmittels übergeben. Es handelte sich um ein alkoholhaltiges Desinfektionsmittel.

Aus dem Sicherheitsdatenblatt des vorgenannten Produkts geht hervor, dass es einen pH-Wert zwischen

3,5 und 4,5


aufweist. Hierbei handelte es sich somit um ein säurehaltiges Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis.


Linoleumbodenbeläge sind prinzipiell beständig gegen Alkohol und Säuren. Beispielsweis geht aus den technischen Angaben eines führenden Herstellers von Bodenbelägen aus Linoleum hervor, dass Linoleum gegen schwache Säuren bei kurzer Einwirkzeit sowie gegen Fette, Öle, Testbenzin und Alkohole beständig ist.

Aus der von dieser Firma herausgegebenen Liste hinsichtlich der Chemikalienbeständigkeit von Linoleum wird das Ergebnis der Prüfung bei der Einwirkung eines alkoholischen Desinfektionsmittels (96 % Ethanol) bei einer Einwirkungsdauer von 2 Stunden mit anschließender Reinigung als

„nicht verändert“

bezeichnet.


Im vorliegenden Fall muss jedoch damit gerechnet werden, dass das beim Desinfektionsvorgang auf den Bodenbelag gelangende Händedesinfektionsmittel nicht kurzfristig wieder entfernt wird, sondern längerfristig dort verbleibt. Dies bedeutet, dass eine längerfristige Einwirkzeit bis zur nächsten Unterhaltsreinigung besteht.


Gemäß den beim Ortstermin erhaltenen Angaben werden drei Unterhaltsreinigungen pro Woche durchgeführt. Die Zeitspanne zwischen zwei Unterhaltsreinigungen kann somit zwischen 2 und 3 Tagen betragen. Dies bedeutet, dass das Desinfektionsmittel für einen Zeitraum von maximal 3 Tagen auf dem Bodenbelag verbleiben kann. Hierbei handelt es sich somit nicht um eine kurzfristige, sondern um eine längerfristige Einwirkzeit des Desinfektionsmittels.


Bei einer längerfristigen Einwirkzeit muss aber damit gerechnet werden, dass sich die Oberfläche des Belags bzw. des bei der Grundreinigung aufgebrachten Oberflächenpflegemittels infolge der Säureeinwirkung verändert. Durch diesen Vorgang können somit schädliche Veränderungen an der Belagsoberfläche entstehen.


Zusammenfassend zeigte sich, dass die Fleckenbildungen an der Oberfläche des Linoleumbelags durch abtropfendes Händedesinfektionsmittel entstanden sind und es sich hierbei um eine nutzungsbedingte Ursache handelt. Zur Beseitigung dieser Veränderungen ist die Durchführung einer erneuten und regelmäßigen Grundreinigung erforderlich.


Unterhaltsreinigung


Bis 2016/2017


Die Unterhaltsreinigung wurde in den einzelnen Pflegeräumen jeweils pro Woche am Montag, Mittwoch und am Freitag durchgeführt.

Bis etwa zwei 2 Jahren vor dem Ortstermin wurde ein Unterhaltsreiniger verwendet, welcher einen

pH-Wert von ca. 8,6

aufwies. Im Zuge der Verwendung wird der Reiniger je nach Verschmutzungsgrad des Fußbodens noch entsprechend mit Wasser verdünnt. Das vom Hersteller empfohlene Verhältnis beträgt 2,5 bis 7,5 ml Reiniger pro Liter Wasser. Hierdurch ergibt sich eine zusätzliche Verminderung des pH-Werts, welcher dann in der Größenordnung eines

pH-Werts von 8,0

liegt.


Erfahrungsgemäß ist aber Linoleum gegen Laugen nicht beständig und es dürfen deshalb nur Reiniger inklusive Wasser mit einem

pH-Wert von maximal 9

verwendet werden.


Auch aus dem GGGR-Merkblatt GB.01: Empfehlung zur Grundreinigung und Beschichtung von Bodenbelägen, herausgegeben im Jahr 2011 von der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereiniger e. V., wird angegeben, dass folgende Reiniger verwendet werden sollen:


Grundsätzlich keine Unterhaltsreiniger mit einem pH-Wert über 9

und keine Grundreiniger mit einem pH-Wert über 10 einsetzen.


Der vor 2016/2017 verwendete Unterhaltsreiniger mit einem pH-Wert unverdünnt von 8,6 und einem pH-Wert verdünnt in der Größenordnung von 8,0, liegt deutlich unterhalb des oben genannten maximalen pH-Werts von 9 und ist somit unkritisch.


Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass innerhalb des Zeitraums von 2004 bis zum Jahr 2016/2017, in dem der obige Unterhaltsreiniger verwendet worden war, keine Schäden am Linoleum-Bodenbelag auftraten.


Nach 2016/2017


Nach der Zeit ab etwa 2016/2017 wurde der für die Unterhaltsreinigung verwendete Reinigertyp geändert.

Der neue Reiniger wies entsprechend dem Sicherheitsdatenblatt einen unverdünnten pH-Werte zwischen 10,1 und 10,6 auf. Als Anwendungskonzentration wird ein pH-Wert von 8,3 bis 9,0 vorgegeben

Der vorliegende Reiniger mit einem pH-Wert nach dem Sicherheitsdatenblatt zwischen 8,3 bis 9,0 in der Anwendungskonzentration liegt an der Grenze zum oben genannten Maximalwert von pH-Wert 9.

Wasser, welches zur Verdünnung des Reinigers verwendet wird, weist erfahrungsgemäß einen pH-Wert in der Größenordnung von


7,0 bis 8,5


auf. Bei Quellwasser aus kristallinen Gebieten, die eher als sehr weich gelten, wird teilweise auch ein Wert von unter 7,0 gemessen. Üblicherweise wird bei der Berechnung des pH-Werts von Anwendungskonzentrationen für das zugesetzte Wasser ein pH-Wert von 7 (neutral) angesetzt.

In dem Ort, in dem sich das hier betroffene Seniorenzentrum befand, weist das Wasser gemäß der vom Wasserversorger durchgeführten Untersuchung, einen


pH-Wert von 7,7


auf, liegt also höher als der oben genannte Mittelwert von 7.

Dies bedeutet, dass die Anwendungskonzentration des Unterhaltsreinigers nicht innerhalb der im Sicherheitsdatenblatt angegebenen Spanne von 8,3 bis 9,0 liegt, sondern größer sein wird, da der pH-Wert des verwendeten Wassers von 7,7 deutlich über dem für die Berechnung üblicherweise angesetzten Wert von 7,0 liegt. Es ist demzufolge zu erwarten, dass der entsprechende pH-Wert für die Anwendungskonzentration des Unterhaltsreinigers


oberhalb eines pH-Werts von 9,0 liegt.


Hieraus ergibt sich, dass der vorliegende Unterhaltsreiniger in der Anwendungskonzentration einen pH-Wert oberhalb des zulässigen Maximalwerts von 9 aufweist. Zum Vergleich hierzu betrug bei dem vor 2016/2017 verwendeten Unterhaltsreiniger der pH-Wert der Anwendungskonzentration etwa 8 und war somit damals deutlich unkritischer.


Aufgrund der Angabe des pH-Werts im logarithmischen Maßstab, weist ein pH-Wert von 10 eine doppelt so hohe Alkalität auf im Vergleich zu einem pH-Wert von 9. Somit ist es nicht zu vernachlässigen, wenn der pH-Wert der Anwendungskonzentration den Grenzwert von 9 übersteigt.

Bei der Anwendung des neuen Unterhaltsreinigers handelte es sich somit im vorliegenden Fall um eine kritische Anwendung.


Grundreinigung


Grundreinigertyp


Für die im Jahr 2015 erstmalig durchgeführte Grundreinigung war ein Reiniger mit einem


pH-Wert von 10,1


eingesetzt worden. Gemäß den Angaben der Reinigungsfirma wird der Reiniger im Verhältnis 1:10 verdünnt. Hieraus errechnet sich bei Verdünnung mit neutralem Wasser (pH-Wert 7) für die Anwendungskonzentration ein


pH-Wert von 9,1.


Dies bedeutet, dass bereits bei der planmäßigen Anwendungskonzentration der bei Linoleumbelägen maximal zulässige pH-Wert von 9 überschritten wird.


Setzt man im vorliegenden Fall für die Berechnung der Anwendungskonzentration statt neutralem Wasser mit einem pH-Wert von 7,0, das tatsächlich vorliegende Wasser mit einem pH-Wert von 7,7 an, dann liegt der pH-Wert der Anwendungskonzentration des Grundreinigers noch deutlich höher. Es ist zu erwarten, dass sich ein entsprechender pH-Wert in der Größenordnung von mindestens


9,5


einstellt. Hieraus ergibt sich, dass der vorliegende Grundreiniger in der Anwendungskonzentration einen solchen pH-Wert aufweist, der deutlich oberhalb des zulässigen Maximalwerts von pH-Wert 9 liegt. Aufgrund der Angabe des pH-Werts im logarithmischen Maßstab, weist ein pH-Wert von 10 eine doppelt so hohe Alkalität auf im Vergleich zu einem pH-Wert von 9. Somit ist es nicht zu vernachlässigen, wenn der pH-Wert der Anwendungskonzentration den Grenzwert von 9 übersteigt.


Weiter wird im Produktdatenblatt eine Konzentration des Reinigers ein Mischungsverhältnis von 1:5 vorgegeben.

Setzt man voraus, dass die Reinigungsfachkraft diese Konzentrationsvorgabe aus dem Produktdatenblatt entnimmt und auch in der Anwendungskonzentration herstellt, dann ergibt sich dafür ein

pH-Wert von 9,3


(bei neutralem Wasser mit pH-Wert von 7,0)

und ein

pH-Wert von ca. 10


(bei dem Wasser mit pH-Wert von 7,7).


Diese Abschätzungen zeigen, dass der vorliegende Grundreiniger in der Anwendungskonzentration von 1:5 einen solch hohen pH-Wert aufweist, der deutlich oberhalb des maximal zulässigen pH-Werts von 9 liegt.


Weiter geht aus Laborprüfungen, hervor, dass sich bei Einsatz des verwendeten Grundreinigers bereits bei einer Einwirkzeit von 30 Minuten und anschließender Reinigung eine schwach veränderte Oberfläche des Linoleums ergibt. Je nach eingestellter Anwendungskonzentration, wie oben beschrieben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass durchaus auch eine starke Veränderung entstehen kann.


Zusammenfassend zeigte sich, dass der vorliegende Grundreiniger mit einem pH-Wert in der Anwendungskonzentration

zwischen ca. 9,5 und ca. 10


deutlich oberhalb des zulässigen pH-Werts für Linoleum von 9 liegt. Hierbei handelte es sich somit um eine kritische Anwendung.


Trocknungszeit nach der Grundreinigung


Gemäß den Angaben der Reinigungsfirma wurde nach Entfernung des Grundreinigers vom Linoleumbodenbelag mit einem Wassersauger eine


Trocknungszeit von ca. 2 bis 3 Stunden


eingehalten. Danach erfolgte die Neubeschichtung des Bodenbelags.


Aus dem GGGR-Merkblatt GB.01: Empfehlung zur Grundreinigung und Beschichtung von Bodenbelägen, herausgegeben im Jahr 2011 von der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereiniger e. V., wird angegeben, dass folgende Trocknungszeit eingehalten werden soll:


Trocknungszeit einhalten, zum Beispiel Linoleum 24 Stunden

(empfohlen von führenden Linoleum-Herstellern).


Im vorliegenden Fall wurde die nach der Grundreinigung vor der Beschichtung empfohlene Trocknungszeit von 24 Stunden nicht eingehalten. Hierbei handelte es sich somit ebenfalls um eine kritische Anwendung.


Reinigungsintervall Grundreinigung


Aus dem GGGR-Merkblatt GB.01: Empfehlung zur Grundreinigung und Beschichtung von Bodenbelägen, herausgegeben im Jahr 2011 von der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereiniger e. V., werden folgende Angaben zum Intervall von Grundreinigungen bei Linoleum-Bodenbelägen angegeben:


Beschichtungsmaßnahmen (auch bei Pflegemaßnahmen im Unterhalt)

bei Bedarf oder mindestens alle 2 Jahre durchführen.


Aus den mir vorliegenden Angaben geht hervor, dass im Jahr 2015 erstmalig eine Grundreinigung durchgeführt worden ist. Über weitere Grundreinigungen mit Auftrag einer neuen Pflegebeschichtung auf den Bodenbelag ist nichts bekannt.


Im vorliegenden Fall wurden die für die Durchführung von Grundreinigungen und Erneuerung des Pflegemittelauftrags empfohlenen Zeitintervalle von maximal 2 Jahren nicht eingehalten. Dies bedeutet, dass die an der Oberseite des Linoleum-Bodenbelags vorliegende und dem Verschleiß unterworfene Pflegebeschichtung nicht in regelmäßigen Abständen erneuert worden ist. Dies führte zu einer erhöhten Belastung des Linoleumbelags. Hierbei handelte es sich somit um eine kritische Anwendung, welche die Lebensdauer des Bodenbelags reduzieren kann.


Räder der Pflegebetten


Beim Ortstermin wurde mir mitgeteilt, dass die Pflegebetten in den einzelnen Zimmern der Bewohner aus dem Jahr der Gebäudeherstellung, also aus dem Jahr 2004, stammen.

Es zeigt sich somit, dass innerhalb eines Zeitraums von etwa 14 Jahren keine Schäden am Bodenbelag durch die Betten entstanden waren.

Bei den Rädern handelte es sich um Standardrollen, wie sie für Pflegebetten üblich sind.



Schlussfolgerungen zu den Schadensursachen


Zusammenfassend zeigt sich, dass die Doppelrollen der Pflegebetten zwar Eindrücke in den Bodenbelag erzeugt haben, die eigentliche Ursache der Schäden aber in einer Veränderung der Oberflächeneigenschaften des Linoleums lag.


Die oben beschriebenen Ursachen haben in Kombination die Linoleum-Nutzschicht nachteilig beeinflusst. Dies führte dazu, dass die Stand- und Schublasten aus den Doppellaufrollen der Pflegebetten bereits im Stand, aber insbesondere auch bei Bewegungen der Betten mit Einsatz des Bremssystems, zu einer Überlastung des Linoleum-Bodenbelags führten. Die dadurch in den Bodenbelag eingeleiteten Kräfte erzeugten dann von der Oberseite her Eindrücke, Verwalkungen, Quetscherscheinungen und Risse im Linoleumbelag.

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