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  • AutorenbildDieter Pregizer

Rissgefahr durch zu geringes Überbindemaß bei Mauerwerk

Aktualisiert: 27. Apr. 2020

Situation

An der Ostfassade eines Mehrfamilienhauses habe ich aufgrund einer Mangelanzeige eines Miteigentümers exemplarisch den mittleren Fassadenabschnitt augenscheinlich vom umgebenden Gelände aus untersucht. Hierbei zeigte sich, dass an insgesamt 13 Steinreihen ein zu geringes Überbindemaß des Mauerwerks vorlag.



Unter dem Ortgang des Daches waren mehrere Steinreihen vorhanden, bei denen das Überbindemaß maximal etwa 2 cm entsprach.


Das nach DIN 1053-1, Mauerwerk, erforderliche Überbindemaß wurde nicht eingehalten. Die Höhe der verwendeten Steine beträgt 25 cm. Hieraus ergibt sich ein mindestens erforderliches Überbindemaß ü von:

ü = 0,4 x 25 cm = 10 cm.


Meine exemplarischen Untersuchungen an den Fassaden ergaben, dass an den nicht fachgerecht verarbeiteten Mauerwerksreihen Überbindemaße zwischen 2 cm und 7 cm vorlagen.




Einzelne Mauersteine wiesen ein Überbindemaß nahe 0 cm auf. Die zu geringen Überbindemaße stellen eine Abweichung von den Anforderungen der DIN 1053-1 dar. Hier liegt ein Mangel vor.


Sanierungsmöglichkeiten

Aufgrund des zu geringen Überbindemaßes des Mauerwerks besteht für die Außenwände ein erhebliches Risiko für die Entstehung von Rissen. - Außerdem fehlte laut Angabe des Architekten in den Brüstungsbereichen die nach den technischen Vorgaben des Mauerwerksherstellers erforderliche Lagerfugenbewehrung. Auch dieser Umstand kann zu späteren Rissbildungen beitragen. Aus diesem Grunde muss die an der Außenseite anzubringende Wandbekleidung auf diese Beanspruchung abgestimmt werden. Prinzipiell kommen hierfür folgende Systeme in Frage:


System 1:

Aufbringen einer mineralischen, gewebearmierten Spachtelung und eines mineralischen Oberputzes in folgenden Schritten:


a) Aufbringen der ersten Lage Armierungsmörtel

b) Einlage eines alkalibeständigen Glasfasergewebes

c) Aufbringen der zweiten Lage Armierungsmörtel

d) Auftrag eines wasserabweisenden, mineralischen Oberputzes

e) Falls erforderlich, Aufbringen eines zusätzlichen Beschichtungssystems.


Bei der Verarbeitung des Putzsystems müssen die technischen Angaben des Herstellers beachtet werden.

Das System 1 ist geeignet für Risse mit einer Rissbreitenänderung bis zu 0,1 mm.

System 2:

Aufbringen eines Wärmedämmputzsystems in folgenden Schritten:


a) Aufbringen eines wärmedämmenden Unterputzes

b) Aufbringen eines wasserabweisenden Oberputzes


Falls erforderlich kann zusätzlich ein Putzträger angebracht werden.

Das System 2 ist geeignet für Risse mit einer Rissbreitenänderung bis zu 0,2 mm.


System 3:

Aufbringen eines Wärmedämm-Verbundsystems, welches aus folgenden prinzipiellen Schichten besteht:


- Wärmedämmung,

- Armierungsschicht,

- Schlussbeschichtung.


Wärmedämm-Verbundsysteme benötigen als Nachweis ihrer Verwendbarkeit eine „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“.


Wärmedämmung:

Durch die Wärmedämmplatten erfolgt eine Entkopplung der Putzbeschichtung vom Untergrund. Diese Entkopplungswirkung ist abhängig von der Festigkeit und Dicke der Dämmplatte. Die Dicke der Dämmschicht sollte deshalb mindestens 50 mm betragen. Geringere Dicken sind möglich, wenn die zu erwartenden Rissrandbewegungen deutlich unter 0,5 mm liegen.

Aufgaben und Funktionsweise der Armierungsschicht:

Die Armierungsschicht übernimmt die Aufgabe, die in der Putzbeschichtung auftretenden Spannungen aufzunehmen, zu verteilen und abzubauen, so dass die Putzbeschichtung rissfrei bleibt. Damit sie diese Aufgabe erfüllen kann, muss das Armierungsgewebe allseitig in die Armierungsmasse eingebettet werden. Das Armierungsgewebe muss vollflächig angeordnet werden. Die Bahnen des Armierungsgewebes müssen um 10 cm überlappend verlegt werden.


Witterungsschutz und Schlussbeschichtung:

Der Witterungsschutz bei Wärmedämm-Verbundsystemen und damit der Fassade insgesamt erfolgt durch die mehrlagige, armierte Putzbeschichtung. Die Putzbeschichtungen von Wärmedämm-Verbundsystemen weisen entsprechend dem Stand der Technik die Eigenschaft „wasserabweisend“ nach DIN 18550 „Putz“ auf. Damit die Putzbeschichtung wasserabweisende Eigenschaften aufweist, können systembedingt eine ausreichende Grundierung auf der Armierungsschicht oder ein Egalisierungsanstrich bzw. eine Hydrophobierung der Schlussbeschichtung erforderlich werden. - Die Schlussbeschichtung selbst erfüllt in erster Linie gestalterische und dekorative Ansprüche hinsichtlich Farbe und Oberflächenstruktur.


Hinsichtlich des Witterungsschutzes ist das Vorhandensein der Schlussbeschichtung nicht zwingend erforderlich. Die Schlussbeschichtung kann auch durch einen geeigneten (Egalisierungs)-Anstrich ersetzt werden. Dies ist zum Beispiel eine übliche Vorgehensweise bei der Ausbildung von Faschen. An den Faschen wird die strukturierende, oberflächengestaltende Schlussbeschichtung ausgespart, so dass dort „nur“ die Armierungsschicht vorliegt. Die Armierungsschicht an den Faschen erhält als abschließende Schicht einen Anstrich.


Das System 3 ist geeignet für Risse mit einer Rissbreitenänderung bis zu 0,5 mm.

Je nach System können gegebenenfalls auch größere Rissbreitenänderungen überbrückt werden.


Empfehlung:

Aufgrund der großen Anzahl an Mauerwerksreihen mit Steinen, bei denen ein zu geringes Überbindemaß vorlag, sowie aufgrund der großen Anzahl an Löcher und Fehlstellen im Mauerwerk und aufgrund der Angabe des Architekten, dass im Brüstungsbereich keine Lagerfugenbewehrung vorliegt, muss mit einem erheblichen Risiko für Rissbildungen in der Fassade gerechnet werden. Da die zu erwartenden Rissbreiten im voraus nicht abgeschätzt werden können, empfehle ich die Durchführung des Systems 3 (Anbringung eines Wärmedämm-Verbundsystems).

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