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Durchführung eines Privatgutachtens

Privatgutachten sind solche Gutachten, die ein privater Auftraggeber, eine Firma oder eine andere rechtliche Person im eigenen Auftrag durch mich erstellen lassen.

Auch Privatgutachten müssen fachlich überzeugend und fundiert erarbeitet sein. Auf der anderen Seite muss jedoch auch die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden.

In Abstimmung mit dem Auftraggeber erstelle ich einerseits aufwändige Gutachten mit detaillierter Strukturierung und Darstellung der Beurteilung inklusive Beurteilungsgrundlagen, andererseits erarbeite ich aber auch bedarfsabhängig kurze Stellungnahmen oder beispielsweise Mangellisten. Dies dient der Vermeidung hoher Kosten, so dass eine wirtschaftliche Bearbeitung des Auftrags möglich ist.

Es kann aber auch erforderlich werden, mittels eines überzeugenden Privatgutachtens zu einem zweifelhaften Gerichtsgutachten, insbesondere bei Streitigkeiten mit hohem Kostenrisiko, fachlich Stellung zu nehmen.

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