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Durchführung eines Schiedsgutachtens

Schiedsgutachten werden erstellt, wenn zwei Parteien einen Sachverhalt außerhalb des Gerichtsweges klären wollen.

Ein Schiedsgutachten hat den Vorteil, dass eine technische Beurteilung in der Regel sehr schnell erfolgen kann. Gerade bei laufenden Bauvorhaben ist dies von großem Vorteil. Weiter ist ein Schiedsgutachten immer dann sinnvoll, wenn die rechtliche Situation an sich zwischen den streitenden Parteien ohne öffentliche Gerichte geklärt werden kann.

Es werden dann üblicherweise von den Parteien konkrete Beweisfragen an den Baugutachter gestellt.

Danach wird ein Schiedsgutachtervertrag geschlossen und anschließend werden die Beweisfragen vom Schiedsgutachter bearbeitet und beantwortet. Im Regelfall ist hierzu die die Durchführung eines Ortstermins am zu untersuchenden Objekt notwendig.

Für die Erstellung von Schiedsgutachten stehen ich Ihnen auf meinen Fachgebieten  Wärme- und Feuchtigkeitsschutz zur Verfügung.

Auch sonstige Fragestellungen als Gutachter für Schäden an Gebäuden kann ich für Sie bearbeiten.

Eine unabhängige, neutrale Begutachtung ist in jedem Fall sichergestellt.

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