Situation
An einer Dachterrasse war eine Beheizung der Entwässerungsrinnen vorhanden, welche vor den raumhohen Fensterelementen einer Wohnung angebracht waren. Die Rinnenheizung hatte man weiter zum Terrassenablauf geführt. Sie ragte jedoch nur in den Ablauftopf hinein und endete dort. Das Heizelement war nicht weiter in das Regenfallrohr hinein geführt worden.
Das Regenfallrohr war frei der Außenluft ausgesetzt.
Die Heizleitung taute den Weg zum Terrassenablauf frei.
Befund
In der Heizperiode war Wasser in die Wohnung eingedrungen, welche mit den raumhohen Fensterelementen an die Terrasse angrenzte.
Laut Angabe waren weder in der Sommerperiode bei heftigen Gewitterregen noch während längerer Regenperioden im Herbst Wassereintritte aufgetreten. Hieraus ist zu schließen, dass der durch den Frost hervorgerufene Wasseranstau in der Regenfallleitung und in dem Dachablauf die Wassereintritte in die Wohnung verursacht hat.
Hinweise auf Undichtigkeiten an der Dachabdichtung der Terrasse lagen nicht vor. Ansonsten wäre zu erwarten gewesen, dass auch während längerer Regenperioden oder bei heftigen Gewitterregen Wasser in die Baukonstruktion eindringt und Feuchtigkeitsschäden hervorruft. Solche Erscheinungen lagen jedoch laut Angabe nicht vor.
Bei der Untersuchung zeigte sich, dass die Beheizung der Entwässerungsrinnen funktionsfähig war, aber das Regenfallrohr, welches an Außenluft grenzte, vereist war.
Somit konnte das Wasser nicht von der Terrasse abgeführt werden. Das bei intensivem Schneefall durch die Rinnenheizung erzeugte Schmelzwasser führte dann zu einem Wassereintritt in die Wohnung.
Der Terrassenablauf war zugefroren, so dass sich das Schmelzwasser anstaute.
Am Übergang des Fußbodens zum Fensterelement zur Terrasse lagen Feuchtigkeitsschäden innerhalb der Wohnung vor.
Folgerungen für die Praxis
Der Schadensfall zeigte, dass es bei Rinnenheizungen auf Flachdächern notwendig ist, den gesamten Entwässerungsweg des Wassers eisfrei zu halten. Eine teilflächige Beheizung ist nicht ausreichend und kann zu Wasserschäden im Winter führen.
Hinweise zur Beheizung von Entwässerungsanlagen
Hinsichtlich der Beheizung von Entwässerungsanlagen wird in den einschlägigen Normen und Fachregeln folgendes aufgeführt:
DIN EN 12056-1: 2000, Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden: Teil 1: Allgemeines und Ausführungsanforderungen:
5.8 Schutz gegen Frost:
Entwässerungsanlagen müssen so geplant und installiert sein, dass sie das Risiko von Zerstörung oder Funktionsverlust infolge Frosteinwirkung vermeiden.
DIN EN 12056-1: 2000, Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden, Teil 3: Dachentwässerung, Planung und Bemessung:
7.7 Rinnenheizung/Begleitheizung:
In Gebieten mit häufigem Frost sollte eine Begleitheizung in innenliegenden Dachrinnen oder Rohren in Betracht gezogen werden, wo Eis die Abläufe blockieren und Eindringen von Wasser in das Gebäude die Folge sein kann.
DIN 1986-100: 2008-05, Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056:
6.3.4 Begleitheizung:
Wenn Eis und Schnee Abläufe, innenliegende Dachrinnen und Leitungen blockieren können und dadurch das Eindringen von Wasser in das Gebäude möglich oder die Standsicherheit der Dachkonstruktion gefährdet sein kann, sollte eine Begleitheizung installiert werden.
Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk:
10.1.3 Innenliegende Dachrinnen:
Dem Auftraggeber sollte der Einbau einer thermostatgesteuerten Rinnenheizung empfohlen werden.
Prinzipiell müssen Entwässerungsanlagen so geplant und installiert sein, dass sie das Risiko von Zerstörung oder Funktionsverlust infolge Frosteinwirkung vermeiden. Hierbei wird nicht eine bestimmte Maßnahme beschrieben, sondern das Ziel, nämlich den Schutz der Entwässerungsanlagen und des Gebäudes vor Frostschäden, definiert.
Dies bedeutet, dass vom Planer jeweils im Einzelfall entschieden werden muss, ob eine Begleitheizung erforderlich ist oder nicht oder ob eine andere Maßnahme zum Schutz des Gebäudes und der Entwässerungsanlagen vor Frostschäden eingesetzt wird.
Im vorliegenden Fall lag das betroffene Gebäude in einem Gebiet, in dem mit häufigem und heftigem Frost zu rechnen war. Dies bedeutet, dass der betroffene Terrassenablauf sowie die Entwässerungsleitung frostgefährdet waren. Aus diesem Grunde war der Einbau einer Begleitheizung zum Schutz des Gebäudes vor Frostschäden eine sinnvolle Maßnahme.
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